NRW hat Behandlungsbedarf!

In Deutschland leben laut Nichtregierungs-Organisationen wie Ärzte der Welt mehrere hunderttausend Menschen ohne Krankenversicherungs­­schutz und/oder Zugang zu regulärer Krankenversorgung (vgl. Gesundheitsreport Ärzte der Welt, 2020). 

Seit vielen Jahren weisen Menschenrechtsorganisationen, verschiedene MediNetze und MediBüros in Deutschland auf die unzureichende gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung und insbesondere ohne gültigen Aufenthaltstitel hin.
Die Landesregierung (CDU und Grüne) NRW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode von 2022 bis 2027 zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung sicherzustellen:

„Wir wollen bestehende Beratungsangebote der Clearingstellen zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern ohne Papiere oder Versicherungsschutz verstetigen und unter Einbeziehung virtueller Instrumente das Know-how in die Fläche bringen. Aus humanitären Gründen schaffen wir zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus einen anonymen Krankenschein und werden diesen mit einem Fonds finanziell absichern. Wir entwickeln auf der Grundlage der im Bund geplanten Verankerung des Anspruchs auf angemessene Sprachmittlung in der medizinischen Versorgung entsprechende Strategien – auch digital.“ (Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfahlen, Seite 96 Zeile 4704 ff.) 

Wir, der Verein „Anonyme Gesundheitsversorgung und Clearing Nordrhein-Westfalen (AGC NRW) e.V.“, wollen die Landesregierung dabei unterstützen und fordern eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen in NRW!

Das Team des AGC NRW e.V. (von links nach rechts): Lutz Johnsen, Johannes Schwerdt, Gabriele von Wahlert, Ulrich Kortmann, Noah Peitzmann, Jonah Lunnebach, Delia Streuter, Chiara Waßerka, Clara-Maria Husemann, Lea Ade, Regine Heider, Katherina Hennig, Ricarda Köllges.

Häufig gestellte Fragen – FAQs

Was passiert, wenn ich ohne Krankenversicherung zur Ärztin gehe? 

Menschen ohne Krankenversicherung können sich medizinisch behandeln lassen, müssen jedoch die oftmals sehr hohen Kosten für eine medizinische Behandlung und Medikamente selbst tragen.

Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus haben einen Anspruch auf eine Kostenübernahme ihrer medizinischen Versorgung durch das Sozialamt. Das Sozialamt ist verpflichtet, Menschen unabhängig von ihrem Status einen Behandlungsschein für notwendige medizinische Maßnahmen auszustellen.

Als öffentliche Stelle ist das Sozialamt jedoch nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, jede Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus unverzüglich an die zuständige Ausländerbehörde oder die Polizei zu melden. 

Dies bedeutet, dass bereits der Antrag auf medizinische Behandlung dazu führen würde, dass die Betroffenen der Ausländerbehörde gemeldet werden. Damit drohen ihnen die Festnahme und eine Abschiebung. Daher stellen Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus oft erst gar keinen Antrag auf Kostenerstattung, sondern vermeiden Praxen und Krankenhäuser. Dies kann zu Verschlimmerungen von Krankheiten, Chronifizierungen oder im schlimmsten Falle zum Tod führen.

Wie kommt es, dass Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland / NRW leben?

Menschen leben aus verschiedenen Gründen ohne Krankenversicherung in Deutschland.


Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere bzw. Menschen mit ungeklärtem
Aufenthaltsstatus nehmen die ihnen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
zustehenden Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch, da die Sozialämter, die für die Leistungsgewährung zuständig sind, nach § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet sind, die Ausländerbehörde zu informieren. Ihnen würde durch die Beantragung medizinischer Behandlung bzw. durch einen Ärzt*innenbesuch Abschiebehaft und Ausweisung drohen. 

EU-Bürger*innen können sich im Rahmen ihrer Freizügigkeitsrechte zwar regulär in Deutschland aufhalten, sind aber in einigen Fällen weder hier noch in ihrem Herkunftsland krankenversichert oder ihre Krankenversicherung im Herkunftsland wird in Deutschland nicht anerkannt. Ihnen stehen damit keine Leistungen nach dem AsylbLG zu. Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII haben ihre Situation weiter verschärft. 

Deutsche Staatsbürger*innen. Die meisten von ihnen sind Selbstständige mit sehr geringem Einkommen, die eine Krankenversicherung schlicht nicht (mehr) bezahlen können. Ihre Zahl stieg mit Beginn der SARS-CoV-2-Krise noch einmal an. Sie fallen beispielsweise in den Notlagen-Tarif der privaten Krankenversicherung. Dabei werden nur noch sehr eingeschränkt Leistungen übernommen, z.B. bei vitaler Gefährdung oder akuten Schmerzzuständen. Ähnlich wird auch mit gesetzlich Versicherten bei Zahlungsrückstand verfahren (SGB V §§ 188, 191).
Zusätzlich führt eine Gesetzesänderung dazu, dass ehemals privat Versicherte im Alter von über 55 Jahren nur in wenigen Ausnahmefällen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können. 

Wohnungslose Menschen: Auch wohnungslose Menschen sind oft vom Versicherungsscutz ausgeschlossen: Eine Studie der Ärzte der Welt (2020) zeigte auf, dass 74,8 % der befragten Wohnungslosen nicht krankenversichert waren. Für 60% war  ein Arztbesuch, die Medikamente oder die Versicherung zu teuer.

Für Menschen, die sich im Asylverfahren befinden oder mit einer Duldung in Deutschland leben, ist die medizinische Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 AsylbLG) nur bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie Schwangerschaft abgedeckt. Die Behandlung chronischer Erkrankungen (§ 6 AsylbLG) ist finanziell aufwändiger und wird häufig unrechtmäßig durch medizinisch nicht ausgebildete Sachbearbeiter*innen abgelehnt. Zudem werden für Menschen mit Fluchterfahrungen häufig relevante Traumabehandlungen und Psychotherapie nicht finanziert.  

Für Menschen ohne Krankenversicherung besteht eine unzureichende medizinische Versorgung, sowie die Gefahr, dass sich deren Gesundheitszustände verschlechtern, chronifizieren oder lebensbedrohlich werden.

Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus haben einen Anspruch auf eine Kostenübernahme ihrer medizinischen Versorgung durch das Sozialamt. Das Sozialamt ist verpflichtet, Menschen unabhängig von ihrem Status einen Behandlungsschein für notwendige medizinische Maßnahmen auszustellen.

Als öffentliche Stelle ist das Sozialamt jedoch nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, jede Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus unverzüglich an die zuständige Ausländerbehörde oder die Polizei zu melden. 

Dies bedeutet, dass bereits der Antrag auf medizinische Behandlung dazu führen würde, dass die Betroffenen der Ausländerbehörde gemeldet werden. Damit drohen ihnen die Festnahme und eine Abschiebung. Daher stellen Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus oft erst gar keinen Antrag auf Kostenerstattung, sondern vermeiden Praxen und Krankenhäuser. Dies kann zu Verschlimmerungen von Krankheiten, Chronifizierungen oder im schlimmsten Falle zum Tod führen.

Quellen: 

  • Ärzte der Welt (2020): Inlandsbroschüre https://www.aerztederwelt.org/presse-und-publikationen/publikationen/2020/12/14/inlandsbroschuere-2020 (Aufgerufen am: 04.01.2023)
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65
  • Bundestag-Drucksache 14/1245, S. 59 f.
  • Gach, J. & Offe, J., (2021): Ungesehen, ungeschützt, unversichert in der Pandemie: Krank und ohne Zugang zu Gesundheitsversorgung in Deutschland.
  • Zanders, T. & Bein, L. E. (2022). Der anonyme Behandlungsschein – von der Idee zur Umsetzung. Ein Handlungsleitfaden
Was ist ein anonymer Krankenschein (AKS), ein anonymer Behandlungsschein (ABS) oder eine anonyme Gesundheitskarte (AGK)?

Alle diese Begriffe fassen dieselbe Idee zusammen: Anonyme Kranken-/Behandlungsscheine oder Gesundheitskarten sollen es Unversicherten oder Menschen mit ungeklärtem Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen, anonym medizinische Versorgung zu erhalten. Dabei handelt es sich häufig um eine Kooperation zwischen einem zivilgesellschaftlichen Trägerverein und einer kommunalen oder Landeseinrichtung, die das Projekt finanziell fördert. 

In diesen Vereinen wird zunächst geprüft, ob und wie die betroffenen Personen (wieder) den regulären gesetzlichen Versicherungsschutz oder einen anderweitigen Zugang zur Regelversorgung erhalten können (Clearing). 

Parallel dazu wird die medizinische Versorgung durch einen Kranken- oder Behandlungsschein abgedeckt, der es den Betroffenen ermöglicht, sich anonym medizinisch versorgen zu lassen. Die behandelnden Heilberufler*innen können ihre Arbeit dann mit dem Verein abrechnen. Auch anfallendes Material, Medikamente und Operationskosten können so übernommen werden.

ABS/AKS/AGK können als ein Schritt auf dem Weg zu einem Zugang für alle Menschen zum Gesundheitssystem gesehen werden. Sie stellen keine endgültige Lösung für die vorherrschenden Probleme und Lücken dar, können aber lokal die Situation deutlich verbessern und ehrenamtliche Strukturen entlasten.

Wie viele Menschen sind in Deutschland betroffen?

Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren es 2019 ca. 61.000 Menschen (Statistisches Bundesamt, 2020). Nichtregierungs-Organisationen wie „Ärzte der Welt“ gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus und schätzen, dass es sich um mehrere hunderttausend Menschen handelt (vgl. Ärzte der Welt, 2020).

Welche Konsequenzen hat die eingeschränkte Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung?

Die mangelnde Versorgung der Betroffenen führt häufig dazu, dass sich Krankheiten chronifizieren und im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden. Schwerwiegende Krankheiten werden häufig erst in einem späten, schwer zu behandelndem Stadium entdeckt. Zu späte Behandlungen und Notfallversorgungen führen wiederum zu erheblichen Kosten für das Gesundheitssystem und einem schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung. Infektionskrankheiten werden nicht rechtzeitig erkannt und können sich schneller in der gesamten Bevölkerung ausbreiten. Empfohlene Schutzimpfungen werden nicht durchgeführt, was wiederum den flächendeckenden Impfschutz der Gesamtbevölkerung gefährdet. Ebenso finden keine Vorsorgeuntersuchungen für Kinder- und Jugendliche statt.

Quellen:

Wie sieht der Handlungsbedarf in NRW aus?

In NRW suchen geschätzt ca. 10.000 Menschen pro Jahr Einrichtungen auf, die Gesundheitsleistungen kostenlos und anonym anbieten.
Es gibt bisher nur einzelne, durch das Land oder durch Kommunen finanzierte Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung. 

Der Großteil der Versorgung von Menschen ohne Zugang zu medizinischer Behandlung liegt derzeit in ehrenamtlichen Händen diverser MediNetze und MediBüros, der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung und weiteren karitativen und kirchlichen Einrichtungen, Organisationen und Initiativen. Diese bieten verschiedene soziale und juristische Beratungsangebote an und versuchen, alternative und kostenfreie Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen. Dadurch haben Menschen ohne Krankenversicherung in NRW bislang nur einen sehr eingeschränkten und lückenhaften Zugang zu Gesundheitsleistungen. 

Eine angemessene, flächendeckende, fachärztliche, ambulante oder stationäre Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung ist aktuell nicht möglich.

Quellen: 

  • ​​Schade M, Heudorf U, Tiarks-Jungk P. (2015):  Die Humanitäre Sprechstunde in Frankfurt am Main
  • Lotty, E.Y.; Hämmerling, C.; Mielck, A.. (2015): Gesundheitszustand von Menschen ohne Krankenversicherung und von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus: Analyse von Daten der Malteser Migranten Medizin (MMM) 
  • Krennerich, M. (2020): Gesundheit als Menschenrecht I APuZ. In: Bundeszentrale für politische Bildung (2020). https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/weltgesundheit-2020/318302/gesundheit-als-menschenrecht/#footnode3-3 (aufgerufen am: 02.02.2023) 
Was sind MediNetze und MediBüros?

Medinetze und MediBüros sind Nichtregierungsorganisationen, die sich für die medizinische Versorgung von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus einsetzen. Dabei vermitteln sie anonym und kostenlos medizinische Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung. 

In der Regel arbeiten alle Mitarbeitenden, sowohl die Vermittelnden als auch die Behandelnden, ehrenamtlich. Das Spektrum der Behandelnden reicht von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen über Krankenpfleger*innen, Hebammen, Physiotherapeut*innen und Krankengymnast*innen bis hin zu Heilpraktiker*innen. Sprachmittler*innen helfen ebenfalls oft ehrenamtlich. Anfallende Kosten, zumeist für Materialien, Medikamente oder aufwändige Operationen, werden durch Spenden finanziert.

Um ein paar Beispiele zu nennen….
https://medinetzbonn.de
https://stay-duesseldorf.de
https://medinetz-essen.de
https://mfh-bochum.de

Aber es gibt doch das Ehrenamt, wozu soll das Land einspringen?

Der Versuch, Menschen ohne Krankenversicherung den Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, basiert bisher häufig auf ehrenamtlichem Engagement. Dabei entsteht eine lückenhafte Parallelstruktur zum regulären Versorgungssystem, die zudem von Spenden abhängig ist und keiner externen Kontrolle unterliegt. 

Die Versorgung der Menschen ist lebensnotwendig und die ehrenamtlichen Strukturen sind notwendig, um dies wenigstens in Teilen zu gewährleisten.  Wie im Ehrenamt üblich, liegt allerdings meist kein professioneller Ausbildungshintergrund für die Tätigkeit vor und eine zuverlässige Verfügbarkeit ist ebenso nicht erwartbar.

Wer ist der AGC NRW?

Der Verein Anonyme Gesundheitsversorgung und Clearing NRW (AGC NRW) e.V. hat sich aus einem NRW-weiten Treffen der MediNetze gebildet.

Die Mitglieder des AGC NRW arbeiten teilweise seit über 25 Jahren im Bereich der Organisation und Umsetzung medizinischer Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung und stammen hauptsächlich aus lokalen MediNetzen und Clearingstellen. 

Das Team hat in den letzten Monaten bereits ein ausführliches Konzept zur landesweiten Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung erarbeitet.

Aktuell befindet sich der Verein in Gesprächen mit Vertreter*innen des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) des Landes NRW. 

Wenn auch du Lust hast, die politische Umsetzung einer Anonymen Gesundheitsversorgung mit Clearing in NRW zu unterstützen und bei der Kampagnenarbeit mitzuwirken, melde dich gerne bei uns!

Gibt es schon ähnliche Projekte in NRW?

Neben den existierenden Clearingstellen in Köln, Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund, Münster und Bielefeld wurden bereits in Düsseldorf und Bonn Notfallfonds zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere eingerichtet und in Bonn ein Anonymer Krankenschein (AKS) umgesetzt. 

Beispiele:
https://stay-duesseldorf.de
https://aks-bonn.de

Was sind eure Forderungen?

Das Konzept sieht 

  1. eine zentrale Koordinierungsstelle,
  2. dezentrale Clearing- und Vergabestellen, 
  3. einen Behandlungsfonds 

sowie personelle und finanzielle Mittel vor. 

Hierbei stellt das Land NRW die finanziellen Mittel in geeigneter Höhe zur Verfügung und führt in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenkassen eine pseudonymisierte Gesundheitskarte ein.

In den Clearing- und Vergabestellen, die flächendeckend in NRW eingerichtet werden und möglichst an bereits vorhandene Strukturen (Migrationsberatungsstellen, etc.) angegliedert werden sollen, erfolgt die Beratung zur Wiedereingliederung in das Regelsystem und gegebenenfalls zur Möglichkeit einer Legalisierung des Aufenthaltsstatus.

Die Beratung soll von geschultem und ausgebildetem Personal, z.B. von Sozialarbeiter*innen durchgeführt werden, um eine entsprechende Qualität sicherzustellen.

Es soll ein sensibles, der Schweigepflicht unterliegendes Interview über die Lebenssituation der Betroffenen ohne Verlangen von schriftlichen Dokumenten erfolgen.

Sollte eine Eingliederung in das Regelsystem nicht möglich sein, wird in den Clearing- und Vergabestellen eine elektronische, pseudonymisierte Gesundheitskarte oder ein anonymer Gesundheitsschein, für zunächst drei Monate vergeben.

Anspruchsberechtigt sind hierbei alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in NRW und ungeklärtem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz, die ein Clearingverfahren durchlaufen haben. Medizinische Notfallsituationen erlauben eine sofortige Ausgabe der Karte/ des Scheins und Verschiebung des Clearingverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt. 

Wie genau soll das ganze finanziert werden?

Zur Finanzierung findet ihr auf Seite 15 im Konzeptpapier eine genauere Berechnung.
Die Zahlen erfolgen auf Schätzungen und Erfahrungen und sind als Momentaufnahme zu deuten, die sich noch ändern können. 

Gibt es Beispielprojekte?

JA, mit tollen Erfolgen! Beim Erstellen des Konzeptes wurde sich u.a. am AKS Bonn oder AKS Thüringen orientiert. 
https://aks-bonn.de
https://www.aks-thueringen.de

Gibt es weitere Literatur zum Thema?

Klar! Schaut einfach in das Konzept, dort findet ihr im Literaturverzeichnis eine ganze Reihe von spannenden Quellen.

Der AGC NRW e. V. hat sich mit dieser Kampagne zum Ziel gesetzt, zur Verwirklichung des Menschenrechtes auf Gesundheitsversorgung in NRW beizutragen, und steht der Landesregierung für Beratung, Koordinierung und praktische Umsetzung gerne zur Verfügung.

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